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patentrecht:3gpp

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 +====== 3GPP ======
  
 +Der [[ftp-Server]] von 3GPP ist in Fachkreisen bekannt und für Fachleute zugänglich. 
 +
 +Ein elektronisches Dokument, das im Internet auf einem [[ftp-Server]] vorgehalten wird, ist jedenfalls dann der Öffentlichkeit zugänglich, wenn es über ein Verzeichnis aufgerufen werden kann, das der Öffentlichkeit als Speicherort für fachbezogene Veröffentlichungen bekannt ist und als Informationsquelle zur Verfügung steht.((BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - X ZR 81/19 - Diskontinuierliche Funkverbindung))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Stand der Technik]]
patentrecht/3gpp.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1