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Patentinhaber

Ein Patentinhaber ist die natürliche oder juristische Person, der das ausschließliche Recht zusteht, eine Erfindung wirtschaftlich zu verwerten und Dritten die Nutzung dieser Erfindung zu untersagen oder zu erlauben.

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) enthält zentrale Vorschriften zur Stellung und zu den Rechten des Patentinhabers. [Art. 60 EPÜ → Recht auf das europäische Patent] regelt das Recht auf das europäische Patent und die Bestimmung des Berechtigten. [Art. 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent] bestimmt die Rechte, die aus dem europäischen Patent erwachsen. [Art. 71 EPÜ → Übertragung und Bestellung von Rechten] erlaubt die Übertragung und Bestellung von Rechten an der europäischen Patentanmeldung.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) enthält ebenfalls zentrale Definitionen und Verfahrensregeln im Zusammenhang mit europäischen Patenten. [Artikel 2 (e) EPGÜ → Europäisches Patent] bezeichnet ein nach dem EPÜ erteiltes Patent, das keine einheitliche Wirkung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 hat. [Artikel 47 EPGÜ → Parteien] berechtigt den Patentinhaber sowie den Inhaber einer ausschließlichen Lizenz, das Einheitliche Patentgericht anzurufen.

Das Deutsche Patentgesetz (PatG) regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit deutschen Patenten. [§ 7 PatG → Anmelderfiktion und Priorität bei widerrechtlicher Entnahme] bestimmt, dass das Recht auf das Patent grundsätzlich dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zusteht und regelt zudem die Anmelderfiktion sowie die Priorität bei widerrechtlicher Entnahme. [§ 30 PatG → Patentregister] sieht vor, dass der Patentinhaber im Patentregister einzutragen ist; das Amt führt hierfür ein Register für Patentanmeldungen, erteilte Patente und Schutzzertifikate. Die Rechte des Patentinhabers werden in [§ 9 PatG → Wirkung des Patents und Verbietungsrechte] festgelegt, insbesondere das ausschließliche Recht, die Erfindung zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.

siehe auch

Patent

patentinhaber.txt · Zuletzt geändert: von mfreund