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+ | ====== Zweitmarke ====== | ||
+ | Die Verwendung mehrerer Marken zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung stellt eine weit verbreitete, | ||
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+ | Werden zur Kennzeichnung einer Ware zwei Zeichen verwendet, liegt es in der Regel nahe, dass der Verkehr darin ein aus zwei Teilen bestehendes [[zusammengesetzte Wortzeichen|zusammengesetztes Zeichen]] erblickt, sofern nicht der Verkehr - wie bei der Verwendung von Zweitmarken - in der Kennzeichnung zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht. So verhält es sich, wenn es sich bei einem der beiden Zeichen um den dem Verkehr bekannten Namen des Unternehmens handelt.((BGH, | ||
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+ | Werden zur Kennzeichnung einer Ware zwei Zeichen verwendet, liegt es in der Regel nahe, dass der Verkehr darin ein aus zwei Teilen bestehendes [[zusammengesetzte Wortzeichen|zusammengesetztes Zeichen]] erblickt. Denkbar ist aber auch, dass der Verkehr in der Kennzeichnung keinen einheitlichen [[Herkunftsfunktion|Herkunftshinweis]], | ||
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+ | Der Verkehr ist vielfach an die Verwendung von Zweitkennzeichen gewöhnt.((BGH, | ||
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+ | Ohne weiteres wird die Verwendung einer Zweitmarke dann deutlich, wenn es sich bei einem der beiden Zeichen um den dem Verkehr bekannten Namen des Unternehmens handelt.((BGH, | ||
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+ | Die Verwendung einer Zweitmarke liegt aber auch bei Serienzeichen nahe, bei denen das eine Zeichen die Produktfamilie, | ||
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+ | ==== Rechtserhaltende Benutzung bei Zweitmarken ==== | ||
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+ | Für die [[rechtserhaltende Benutzung]] einer Marke reicht auch deren Verwendung als Zweitmarke aus.((BGH, Urt. v. 1.7.1993 - I ZR 194/91, GRUR 1993, 972, 974 - Sana/ | ||
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+ | Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Hauptmarke]] | ||
+ | * [[Rechtserhaltende Benutzung]] |
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