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markenrecht:zustimmung_des_markeninhabers_zum_inverkehrbringen_der_markenware [2021/08/02 09:09] – mfreund | markenrecht:zustimmung_des_markeninhabers_zum_inverkehrbringen_der_markenware [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Zustimmung des Markeninhabers zum Inverkehrbringen der Markenware ====== | ||
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+ | Die Zustimmung, die einem Verzicht des Inhabers auf sein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 5 der Richtlinie 2008/95/EG (Art. 10 der Richtlinie [EU] 2015/2436; Art. 9 GMV/UMV) gleichkommt, | ||
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+ | Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geht auch hervor, dass die Erschöpfung des ausschließlichen Rechts des Markeninhabers in einigen Fällen zum Tragen kommt, wenn die Waren von einer Person | ||
+ | in den Verkehr gebracht werden, die wirtschaftlich mit dem Inhaber der Marke verbunden ist. Das gilt insbesondere für Lizenznehmer. Das Inverkehrbringen von mit der Marke versehenen Waren durch einen Lizenznehmer muss folglich | ||
+ | grundsätzlich als mit der Zustimmung des Inhabers der Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie [EU] 2015/2436) erfolgt angesehen werden.((BGH, | ||
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+ | Der Bundesgerichtshof hat zudem für das Urheberrecht entschieden, | ||
+ | [Stand 15. November 2020], Art. 21 GGV Rn. 12; Stolz/ | ||
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+ | Die spätere Veräußerung der mit der Marke versehenen Ware durch die Lizenznehmerin an den Dritten, nachdem dieser die Ware weiterveräußert hat, kann nachträglich zur Erschöpfung des Markenrechts führen, weil der Markeninhaber seine Zustimmung nicht nur im Voraus (als Einwilligung), | ||
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+ | Der Begriff der Zustimmung ist einheitlich im Sinne der Unionsrechtsordnung auszulegen.((BGH, | ||
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+ | Die Zustimmung muss auf eine Weise geäußert werden, die einen Willen zum Verzicht auf das Markenrecht mit Bestimmtheit erkennen lässt.((BGH, | ||
+ | GRUR 2009, 1159 Rn. 22 - Makro Zeefbedieningsgroothandel u.a. [Diesel])) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 24 (1) MarkenG -> [[Erschöpfung des Markenrechts]] |
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