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markenrecht:zusammengesetzte_zeichen [2017/01/24 14:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | markenrecht:zusammengesetzte_zeichen [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ======Zusammengesetzte Zeichen ===== | ||
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+ | Werden zur Kennzeichnung einer Ware zwei Zeichen verwendet, liegt es in der Regel nahe, dass der Verkehr darin ein aus zwei Teilen bestehendes zusammengesetztes Zeichen erblickt, sofern nicht der Verkehr - wie bei der Verwendung von [[Zweitmarke|Zweitmarken]] - in der Kennzeichnung zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht. So verhält es sich, wenn es sich bei einem der beiden Zeichen um den dem Verkehr bekannten Namen des Unternehmens handelt.((BGH, | ||
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+ | Ein einzelner Zeichenbestandteil kann unter Umständen eine besondere das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft aufweisen, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten.((BGH, | ||
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+ | Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, | ||
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+ | ===== Literatur ===== | ||
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+ | * Wolfgang Büscher, "Der Schutzbereich zusammengesetzter Zeichen", | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[zusammengesetzte Wortzeichen]] | ||
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