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markenrecht:zero

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 +====== "zero" ======
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 +Der Bestandteil „Zero“ im Sinne von „null“ wird in der Lebensmittelbranche nachweislich verwendet, um das Nichtvorhandensein bestimmter Stoffe deutlich zu machen.((BPatG, Beschl. v. 14.07.2022 - 25 W (pat) 37/21)) 
 +
 +Mit „zero“ kann unabhängig von Groß- oder Kleinschreibung etwa zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um Produkte
 +handelt, die „null Kalorien", „null zugesetzte Aromastoffe“ oder „null Geschmacksverstärker“ aufweisen bzw. „null Abfall" zur Folge haben.((BPatG, Beschl. v. 14.07.2022 - 25 W (pat) 37/21))
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 +Aus dem Getränkebereich sind die vergleichbar gebildeten Bezeichnungen „CocaCola Zero“, „Fanta Zero“ oder „Sprite Zero“ bekannt, die zuckerfreie oder -reduzierte in Abgrenzung zu zuckerhaltigen Limonaden bezeichnen.((BPatG, Beschl. v. 14.07.2022 - 25 W (pat) 37/21))
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 +Auch in der Gewürzbranche werden vor allem Würzsaucen in zuckerfreien Varianten angeboten, was ebenfalls mit dem Zusatz „zero“ kenntlich gemacht wird.((BPatG, Beschl. v. 14.07.2022 - 25 W (pat) 37/21))
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 +===== siehe auch =====
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