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markenrecht:wortanfang

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 +====== Wortanfang ======
  
 +Dem Wortanfang kann ein größeres Gewicht zukommen, als den nachfolgenden Wortbestandteilen [-> [[Zusammengesetzte Marke]]], weil der Verkehr dem Beginn eines [[Wortzeichen|Wortzeichens]] im Allgemeinen größere Aufmerksamkeit schenkt.((BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - I ZB 80/19 - YOOFOOD/YO; m.V.a. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 36 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP, mwN))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Zeichenähnlichkeit]]
markenrecht/wortanfang.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1