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markenrecht:widerspruchsverfahren

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 +====== Widerspruchsverfahren ======
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 +Nach § 42 Abs. 1 MarkenG [-> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]] kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke gemäß § 41 Abs. 2 MarkenG von dem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erhoben werden. 
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 42 MarkenG -> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]
  
markenrecht/widerspruchsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1