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+ | ====== Widerspruchsverfahren ====== | ||
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+ | Nach § 42 Abs. 1 MarkenG [-> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]]] kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke gemäß § 41 Abs. 2 MarkenG von dem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erhoben werden. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 42 MarkenG -> [[Widerspruch gegen die Eintragung der Marke]] | ||
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