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— | markenrecht:werbefunktion [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Werbefunktion der Marke ====== | ||
+ | Die Werbefunktion bezeichnet die Fähigkeit der Marke, sie als Ele-ment der Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie einzusetzen.((BGH, | ||
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+ | Der Marke kommt auch die Funktion zu, als Kommunikations- und Werbemittel eingesetzt zu werden (vgl. Art. 5 Abs. 3 lit. d MarkenRL).((BGH, | ||
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+ | Eignet sich die Marke nicht mehr als Transportmittel bestimmter Herkunfts- und Gütevorstellungen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Funktionen der Marke]] |
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