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markenrecht:vorbeugender_unterlassungsanspruch

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Vorbeugender Unterlassungsanspruch

Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch setzt ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten.1)

siehe auch

§ 14 (5) MarkenG → Unterlassungsanspruch

Erstbegehungsgefahr

1)
BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05 - Pralinenform II
markenrecht/vorbeugender_unterlassungsanspruch.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1