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+ | ====== Verkehrskreise ====== | ||
+ | -> [[Verkehrsauffassung]] | ||
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+ | Nach ständiger Rechtsprechung kann das Verständnis der angesprochenen Fachkreise allein und für sich genommen von ausschlaggebender Bedeutung für die Bejahung bzw. Verneinung eines [[Schutzhindernisse|Schutzhindernisses]] sein.((BPatG, | ||
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+ | Im Einzelfall können sogar nur wenige Fachleute maßgeblich sein.((BPatG, | ||
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+ | Die beteiligten Verkehrskreise sind der Handel und/oder die normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen in dem Gebiet, für das die Eintragung beantragt wird((vgl. Urteile vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C‑108/97 und C‑109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I‑2779, Randnr. 29, und vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C‑363/99, Koninklijke KPN Nederland, Slg. 2004, I‑1619, Randnr. 77, und in der Rechtssache C‑218/01, Henkel, Slg. 2004, I‑1725, Randnr. 50)) | ||
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+ | Der EuGH differenziert insofern zwischen dem Handel und/oder dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren oder Dienstleistungen, | ||
+ | dieser beiden Kreise allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.((BPatG, | ||
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+ | ==== Alle Verbraucher als maßgeblicher Verkehrskreis ==== | ||
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+ | Wenn die Waren und Dienstleistungen, | ||
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+ | ==== Durchschnittsverbraucher ==== | ||
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+ | Es ist auf einen durchschnittlich informierten, | ||
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+ | Bei der Beurteilung der [[Verwechslungsgefahr]] ist zu berücksichtigen, | ||
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+ | Außerdem ist zu berücksichtigen, | ||
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+ | Es ist zu berücksichtigen, | ||
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+ | So kann insbesondere aufgrund der Natur der betreffenden Waren sowie insbesondere ihres Preises und ihres sehr technischen Charakters der Grad der Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise beim Kauf besonders hoch sein.((EuG, Urt. v. 22.04.2004, Rs. T-185/02 - PICARO/ | ||
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+ | Auch bei Markentreue, | ||
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+ | Im allgemeinen kann von einer erhöhten Aufmerksamkeit ausgegangen werden, wenn es sich bei den Verkehrskreisen um ein Fachpublikum((EuG, | ||
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+ | Von einer erhöhten Aufmerksamkeit ist nicht auszugehen, wenn es sich um Waren des täglichen Bedarfs von relativem geringen Wert, zum gewöhnlichen Verbrauch bzw. um gängige Verbrauchsartikel handelt. | ||
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+ | Die Verkehrskreise, | ||
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+ | Die mit der Marke verbundene, auf die Herkunftsfunktion der Marke zurückgehende Möglichkeit, | ||
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+ | Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen des Lebensmittelsektors, | ||
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+ | Der Verkehr nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen idR so auf, wie es ihm entgegentritt, | ||
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+ | ==== Gespaltene Verkehrsauffassung ==== | ||
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+ | Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), | ||
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+ | -> [[Gespaltene Verkehrsauffassung]] | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Verkehrsdurchsetzung]] |
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