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markenrecht:unterscheidungskraft [2024/01/22 16:34] – ne | markenrecht:unterscheidungskraft [2024/01/22 17:05] (aktuell) – ne | ||
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Das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem weiten Warenoberbegriff bezeichnete Waren und Dienstleistungen schon dann entgegen, wenn es hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und Dienstleistungen | Das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht der Eintragung einer Marke für mit einem weiten Warenoberbegriff bezeichnete Waren und Dienstleistungen schon dann entgegen, wenn es hinsichtlich einzelner unter den Oberbegriff fallender Waren und Dienstleistungen | ||
- | vorliegt ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Bundespatentgericht)). | + | vorliegt ((BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2023 - I ZB 28/23 - Kölner Dom)). |
Ist die Marke nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, | Ist die Marke nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, |
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