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markenrecht:unternehmensinterne_warenbewegungen

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 +====== Unternehmensinterne Warenbewegungen ======
 +
 +In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Inverkehrbringen [-> [[Inverkehrbringen der Markenware]]] nicht schon bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbunds anzunehmen ist, bei dem die Waren einem verbundenen Konzernunternehmen zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden.((BGH, Urteil vom 27. Mai 2021 - I ZR 55/20 - Hyundai-Grauimport; m.V.a. BGH, Urt. v. 15. Februar 2007 - I ZR 63/04 - Parfümtester; m.V.a. EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 44 - Peak Holding/Axolin-Elinor; BGH, Urt. v. 27.4.2006 - I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 Tz. 15 = WRP 2006, 1233 - ex works))
 +
 +Ein Inverkehrbringen ist deshalb nicht schon anzunehmen bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbundes, bei dem einem verbundenen Konzernunternehmen die Waren zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden.((BGH, Urteil vom 27. Mai 2021 - I ZR 55/20 - Hyundai-Grauimport; m.V.a. EuGH, GRUR 2005, 507 Rn. 44 - Peak Holding [Peak Performance]; BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 15 - ex works, mwN; GRUR 2007, 882 Rn. 15 - Parfümtester; GRUR 2011, 820 Rn. 17
 +- Kuchenbesteck-Set; BeckOK.Markenrecht/Steudtner aaO § 24 MarkenG Rn. 27; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 MarkenG Rn. 11; differenzierend Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 24 Rn. 22; Thiering in Ströbele/Hacker/
 +Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 24 Rn. 23))
 +
 +Durch die Übergabe der Ware an einen von der Tochtergesellschaft des Markeninhabers beauftragten Frachtführer im Europäischen Wirtschaftsraum tritt eine Erschöpfung des Markenrechts nicht ein, wenn die Ware nach dem Inhalt des mit einem in der Europäischen Union ansässigen Käufer geschlossenen Kaufvertrags an eine außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Tochtergesellschaft des Käufers geliefert werden soll.((BGH, Urteil vom 27. Mai 2021 - I ZR 55/20 - Hyundai-Grauimport; Fortführung von BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 = WRP 2006, 1233 - ex works))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Inverkehrbringen der Markenware]] \\
 +§ 24 Abs. 1 MarkenG-> [[Erschöpfung des Markenrechts]]  \\
  
markenrecht/unternehmensinterne_warenbewegungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1