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markenrecht:unionsmarkenstreitsachen

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 +====== Unionsmarkenstreitsachen ======
  
 +<note>
 +**§ 122 (1) MarkenG**
 +
 +Für alle Klagen, für die nach der Unionsmarkenverordnung die Unionsmarkengerichte im Sinne des Artikels 123 Absatz 1 der Unionsmarkenverordnung zuständig sind (Unionsmarkenstreitsachen), sind als Unionsmarkengerichte im ersten Rechtszug die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
 +</note>
 +
 +Unionsmarkengerichte
 +§ 122 (2) bis (5) MarkenG -> [[Unionsmarkengerichte]]
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§§ 119 ff MarkenG -> [[Unionsmarken]]