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markenrecht:umsatzlizenz

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markenrecht:umsatzlizenz [2021/11/29 09:10] – angelegt mfreundmarkenrecht:umsatzlizenz [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Umsatzlizenz ======
  
 +Wird ein Zeichen allein in der Werbung markenrechtsverletzend genutzt, schließt das nicht von vornherein aus, den Schadensersatzanspruch im Rahmen der [[Lizenzanalogie]] auf der Grundlage einer Umsatzlizenz zu berechnen. Die Wahl der Berechnungsgrundlage ist im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO in erster Linie Sache des Tatgerichts.((BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21))
 +
 +Bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs auf der Basis einer Umsatzlizenz kann eine Lizenzminderung bei einer Markenrechtsverletzung nur in der Werbung nicht damit begründet werden, es werde an einen Umsatz angeknüpft, der nur zu einem geringen Teil auf der Markenrechtsverletzung beruhe.((BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21; Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07, GRUR 2010, 239 = WRP 2010, 384 - BTK))
 +
 +Der Umstand, dass die Markenrechtsverletzung sich auf die Werbung beschränkt, kann aber wegen einer möglicherweise  geringeren Intensität der Markenrechtsverletzung lizenzmindernd zu berücksichtigen sein.((BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Lizenzanalogie]]
markenrecht/umsatzlizenz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1