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+ | ====== Umsatzlizenz ====== | ||
+ | Wird ein Zeichen allein in der Werbung markenrechtsverletzend genutzt, schließt das nicht von vornherein aus, den Schadensersatzanspruch im Rahmen der [[Lizenzanalogie]] auf der Grundlage einer Umsatzlizenz zu berechnen. Die Wahl der Berechnungsgrundlage ist im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO in erster Linie Sache des Tatgerichts.((BGH, | ||
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+ | Bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs auf der Basis einer Umsatzlizenz kann eine Lizenzminderung bei einer Markenrechtsverletzung nur in der Werbung nicht damit begründet werden, es werde an einen Umsatz angeknüpft, | ||
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+ | Der Umstand, dass die Markenrechtsverletzung sich auf die Werbung beschränkt, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Lizenzanalogie]] |
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