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markenrecht:textilglasgitterverzeichnis_des_oesterreichischen_instituts_fuer_bautechnik

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Textilglasgitterverzeichnis des Österreichischen Instituts für Bautechnik (ÖIB)

Die Verwendung von Kennfäden als Hinweis auf den Produzenten und die Art der Ware ist der glasfaserverarbeitenden Industrie aufgrund der Tatsache bekannt, dass das Österreichische Institut für Bautechnik (ÖIB), Wien, ein Textilglasgitterverzeichnis führt, welches anhand einer – vorgegebenen - Farbkennzeichnung von Textilglasgittern den Hersteller und das jeweilige Produkt erkennen lässt.1)

Die jeweiligen Kennzeichnungen im Textilglasgitterverzeichnis sind auf der Grundlage der ÖNORM B 3347 und der ÖNORM B 6122 eindeutig definiert und voneinander unterscheidbar, nämlich durch die Angabe der Lage der Registrierung entsprechend einzufärbender, in Kettrichtung mitzuwebender Fäden im Verhältnis zu den nicht einzufärbenden Fäden des Textilglasgitters.2)

Auch wenn es sich um ein in der Republik Österreich geführtes Register handelt, so stellt die Anzahl bzw. der Anteil von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen einen Anknüpfungspunkt dar, der auf eine entsprechende Kennzeichnung der maßgeblichen Waren auch im Inland schließen lässt, zumal keine Gründe ersichtlich sind, diese Waren länderspezifisch herzustellen.3)

siehe auch

1) , 2) , 3)
BPatG, Entsch. v. 16. Dezember 2014 - 24 W (pat) 34/11 - Kennfäden in Glasfasergeweben
markenrecht/textilglasgitterverzeichnis_des_oesterreichischen_instituts_fuer_bautechnik.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1