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markenrecht:territorialitaetsprinzip [2020/11/10 09:17] – mfreund | markenrecht:territorialitaetsprinzip [2024/02/09 08:52] – mfreund | ||
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+ | ====== Territorialitätsprinzip ====== | ||
+ | -> [[Verfahrensrecht: | ||
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+ | Aufgrund des im [[: | ||
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+ | Ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 MarkenG [-> [[Unterlassungsanspruch]]] sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Auskunftserteilung nach § 14 Abs. 6 und § 19 Abs. 1 MarkenG [-> [[Schadensersatzanspruch]], | ||
+ | 466 - Resistograph)) | ||
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+ | Nicht jede [[Kennzeichenbenutzung]] im Inland ist dem Schutz von Kennzeichen nach der nationalen Rechtsordnung unterworfen.((BGH, | ||
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+ | Nicht jedes im Inland abrufbare Internetangebot für Dienstleistungen oder Waren aus dem Ausland bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche aus.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. BGH, GRUR 2018, 417 Rn. 37 - Resistograph)) | ||
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+ | Nicht in jedem Fall einer inländischen Kennzeichenbenutzung mit Auslandsberührung sind besondere Feststellungen erforderlich. Ob eine relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt, bedarf erst dann besonderer, im Wege der Gesamtabwägung der betroffenen Interessen und Umstände zu treffenden Feststellungen, | ||
+ | das dem Inanspruchgenommenen vorgeworfene Verhalten seinen Schwerpunkt im Ausland hat.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 35 - OSCAR; GRUR 2018, 417 Rn. 37 - Resistograph)) | ||
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+ | In einem solchen Fall droht die Gefahr, dass es zu einer uferlosen Ausdehnung des Schutzes nationaler Kennzeichenrechte und zu einer unangemessenen Beschränkung der wirtschaftlichen Entfaltung ausländischer Unternehmen kommen kann.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 35 - OSCAR)) | ||
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+ | Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Rechtsverletzung als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 36 - OSCAR)) | ||
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+ | Fehlt es an einem solchen ausländischen Schwerpunkt, | ||
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+ | Die Annahme der internationalen Zuständigkeit für die Verletzung inländischer Kennzeichen ist nicht davon abhängig zu machen, ob sich ein Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet. Dieses Kriterium ist weder für behauptete Verstöße gegen das Urheberrecht((vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 | ||
+ | Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich)) noch für angebliche Verletzungen von nationalen Marken und geschäftlichen Bezeichnungen zu fordern.((BGH, | ||
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+ | Ob das angegriffene Verhalten tatsächlich eine Verletzung eines nationalen Kennzeichenrechts darstellt, ist eine | ||
+ | Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren materiellen Rechts zu prüfen ist.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger/ | ||
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+ | Ansprüche wegen der Verletzung eines Kennzeichenrechts setzen aufgrund des im Immaterialgüterrecht maßgeblichen Territorialitätsprinzips eine das Kennzeichenrecht verletzende Benutzungshandlung im Inland voraus, die besonderer Feststellungen bedarf, wenn das beanstandete Verhalten seinen Schwerpunkt im Ausland hat.((BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson; m.V.a. BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 34 f. - OSCAR)) | ||
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+ | Erforderlich ist dann, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (" | ||
+ | 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12, GRUR 2014, 601 Rn. 45 = WRP 2014, 548 - englischsprachige Pressemitteilung; | ||
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+ | Auf der anderen Seite ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat oder ob dieser etwa - zum Beispiel durch die Schaffung von Bestellmöglichkeiten aus dem Inland oder die Lieferung auch ins Inland - zielgerichtet von der inländischen Erreich-barkeit profitiert.((Ingerl/ | ||
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+ | Diese Grundsätze sind nicht auf Kennzeichenbenutzungen im Internet beschränkt, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Dienstleistungsfreiheit]] \\ | ||
+ | -> [[Verfahrensrecht: |
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