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markenrecht:supplemental_register

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Supplemental Register

Das Supplemental Register ist ein zweites vom USPTO geführtes Markenregister für unterscheidungskräftige und in Benutzung befindliche Marken, die bezüglich des Principal Registers nicht eintragungsfähig sind. Eine Benutzungsabsicht reicht für die Eintragung ins Supplemental Register nicht aus.

Die im Supplemental Register geführten Marken profitieren nicht von den Vorteilen der im Principal Register eingetragenen Marken. Insbosondere steht ihnen der Incontestability-Status nicht zu, sie gewähren keinen Schutz gegen Import und sie können die Eintragung einer verwechselbaren Marke ins Principal Register nicht verhindern. Allerdings gewährt die Eintragung das Recht, das ®-Symbol neben der Marke zu führen und zeigt potentiellen Benutzern der Marke an, daß diese bereits benutzt wird. Marken des Supplemental Registers sind typischerweise Marken, die bereits im Ausland eingetragen wurden, aber in den USA noch nicht benutzt werden.

Eine Übertragung einer Marke des Supplemental Registers ins Principal Register kann beantragt werden, wenn die Marke durch extensive Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat, oder für mehr als fünf Jahre im Supplemental Register eingetragen war.

markenrecht/supplemental_register.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1