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markenrecht:schutzbereich_eines_werktitels

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 +====== Schutzbereich eines Werktitels ======
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 +Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche
 +Herkunft zu enthalten. Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt.((BGH, Urteil vom 31. Januar 2019 - I ZR 97/17 - Das Omen))
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 +-> [[Verwechslungsgefahr bei Werktiteln]]
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