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+ | ====== Schutzbereich eines Werktitels ====== | ||
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+ | Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche | ||
+ | Herkunft zu enthalten. Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt.((BGH, | ||
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+ | -> [[Verwechslungsgefahr bei Werktiteln]] | ||
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