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— | markenrecht:ruecknahme_des_loeschungsantrags [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Rücknahme des Löschungsantrags ====== | ||
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+ | Der Zivilprozess einerseits und das Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt mit dem sich daran anschließenden Beschwerde- und gegebenenfalls auch Rechtsbeschwerdeverfahren andererseits weisen zwar wesentliche Unterschiede auf. Gleichwohl ist eine Rücknahme des Löschungsantrags ebenso wie eine Klagerücknahme möglich, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz.((BGH, | ||
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+ | Die Antragstellerin kann deshalb im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht wirksam die Rücknahme erklären.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 54 (1) S. 1 MarkenG -> [[Antrag auf Löschung wegen absoluter Schutzhindernisse]] | ||
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