Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:qualitaetsfunktion

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


markenrecht:qualitaetsfunktion [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Qualitätsfunktion der Marke ======
  
 +Mit den Vorstellungen bezüglich der Herkunft eines Produkts gehen zumeist auch Vorstellungen zu dessen Eigenschaften Hand in Hand einher. Die Marke hat demnach auch eine die Funktion, bestimmte Qualitätsvorstellungen zu transportieren.  Wenn der Verkehr davon ausgeht, zwischen den Produkten einer Marke und jenen einer anderen Marke bestehe eine gewisse unternehmerische Verbindung, so liegt es für ihn nahe, bestimmte Qualitätsvorstellungen von der ihm bekannteren jüngeren auf die ältere Marke zu übertragen. Bei Bejahung eines Herkunftsirrtums des Publikums ist eine Beeinträchtigung der Qualitätsfunktion also nicht von der Hand zu weisen.((BPatG Vorlagebeschluß vom 26. 6. 2002 - 29 W (pat) 15/02 u. 29 W (pat) 16/02 - T-Flexitel/Flexitel))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Funktionen der Marke]]
markenrecht/qualitaetsfunktion.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1