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markenrecht:praegender_charakter

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 +====== Prägender Charakter ======
 +
 +Prägenden Charakter [-> [[Prägetheorie]]] hat ein Zeichenelement, wenn die weiteren Bestandteile des mehrgliedrigen Zeichens in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck nicht mitbestimmen, wobei auch beschreibende Zeichenbestandteile nicht von vorneherein aus der Betrachtung ausgeschlossen werden dürfen.((vgl. EuGH GRUR 2020, 52 Rn. 46 - Hansson [Roslagspunsch/ROSLAGSÖL], BGH GRUR 2020, 870 - INJEKT/INJEX))
 +
 +Der Grundsatz, dass die sich gegenüberstehenden Zeichen zunächst in ihrer Gesamtheit zu vergleichen sind, schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein und insoweit eine rechtlich relevante [[Verwechslungsgefahr]] begründen können.((vgl. BGH GRUR 2009, 484 Rn. 32 - Metro-bus; GRUR 2012, 64 Rn. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2013, 833 Rn. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2019, 1058 Rn. 34 - KNEIPP))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Prägetheorie]]
 +