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markenrecht:originaere_kennzeichnungskraft [2017/01/24 14:09] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | markenrecht:originaere_kennzeichnungskraft [2023/07/25 08:26] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Originäre Kennzeichnungskraft ====== | ||
+ | -> [[erhöhte Kennzeichnungskraft]] | ||
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+ | Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.((BGH, | ||
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+ | Dabei ist auf die Eigenart der Marke in Klang, Bild und Bedeutung abzustellen.((BGH, | ||
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+ | Diese Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, | ||
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+ | Marken, die über einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang verfügen, haben regelmäßig nur geringe originäre Kennzeichnungskraft.((BPatG, | ||
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+ | Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler Kennzeichnungskraft auszugehen.((BPatG, | ||
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+ | Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen.((BGH, | ||
+ | 2012, 83 - Maalox/ | ||
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+ | Bei dieser Beurteilung ist - wie bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr insgesamt - auf den Gesamteindruck der Zeichen abzustellen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass zunächst die einzelnen Gestaltungselemente | ||
+ | einer Marke nacheinander geprüft werden, um anschließend den durch sie hervorgerufenen Gesamteindruck zu untersuchen.((BGH, | ||
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+ | Die originäre (auch absolute) [[Kennzeichnungskraft]] ist die Kennzeichnungskraft, | ||
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+ | Die Kennzeichnungskraft, | ||
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+ | Hat ein Zeichen keine originäre Kennzeichnungskraft, | ||
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+ | Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.((BGH, | ||
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+ | Marken, die über einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang [-> [[Beschreibende Angaben]]] verfügen, haben regelmäßig nur geringe originäre Kennzeichnungskraft.((BGH, | ||
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+ | Es ist nicht ausgeschlossen, | ||
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+ | Die originäre Kennzeichnungskraft einer Marke kann bei inländischen Verkehrskreisen dadurch gesteigert werden, dass die Marke nicht nur im Inland, sondern in zahlreichen weiteren Ländern präsent ist und inländische Verkehrskreise der Marke bei Reisen ins Ausland begegnen.((BGH, | ||
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+ | Beschreibende Anklänge der Marke im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, | ||
+ | Rn. 65 = WRP 2009, 1533 - airdsl; Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 142/07, GRUR 2010, 729 Rn. 27 = WRP 2010, 1046 - MIXI; Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 85/11, GRUR 2013, 833 Rn. 32 = WRP 2013, 1038 | ||
+ | - Culinaria/ | ||
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+ | Zeichen, denen in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen per se die (originäre) Unterscheidungskraft fehlt, können durch keine Art der Verwendung auf den beanspruchten Waren oder im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen Unterscheidungskraft erlangen. Dies gilt insbesondere für Zeichen, die zu den typischen Fallgruppen fehlender Unterscheidungskraft gehören („im Vordergrund stehende produktbeschreibende Angabe“ usw.).((BPatG, | ||
+ | |||
+ | Dies gilt auch dann, wenn die Zeichen an Stellen angebracht werden, an denen branchenüblich die Marken angebracht sind. Jede andere Sichtweise würde contra legem auf eine Abschaffung des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft hinauslaufen.((BPatG, | ||
+ | |||
+ | Daran hat sich auch durch die Entscheidungen zu dem Zeichen # | ||
+ | Fällen zu beurteilenden Zeichen zu begrenzen, die bei grundsätzlicher Unterscheidungseignung die | ||
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+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Kennzeichnungskraft]] | ||
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+ | -> [[Originäre Unterscheidungskraft]] \\ |
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