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markenrecht:nahrungsergaenzungsmittel_fuer_menschen

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 +====== Nahrungsergaenzungsmittel für Menschen ======
  
 +„Nahrungsergänzungsmittel für Menschen; diätetische Lebensmittel und
 +Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ sind hochgradig ähnlich zu den
 +„pharmazeutischen Erzeugnissen“ der Widerspruchsmarke. Denn im Rahmen der
 +Gesundheitspflege für medizinische Zwecke werden häufig auch
 +Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel zusätzlich eingesetzt, um
 +Mangelerscheinungen auszugleichen oder Störungen von Verdauung, Resorption
 +und Stoffwechsel auszugleichen. Schwerpunkt ist damit die Heilung oder Linderung
 +krankhafter Zustände, was zusätzlich zu den für die Warenähnlichkeit
 +maßgeblichen Kriterien „Erbringungsort und Vertriebsmodalität“ einen weiteren
 +Berührungspunkt darstellt. Die Waren können zudem insbesondere in der äußeren
 +Erscheinung - etwa in Form von Kapseln oder Tabletten - sowie bei den
 +verwendeten Inhaltsstoffen erhebliche Übereinstimmungen aufweisen.((BPatG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 29 W (pat) 567/19; m.V.a. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und
 +Dienstleistungen, 19. Aufl., 2021, S. 234, linke Spalte; vgl. BPatG, Beschluss vom 05.08.2014, 24 W (pat) 34/14 – Erovital/Gelovital; Beschluss vom 09.10.2014, 30 W (pat) 13/14 - Dorovit/Korovit; Beschluss vom 04.04.2018, 29 W (pat) 520/16 – Denk Getränk/Denk))
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 +===== siehe auch =====
markenrecht/nahrungsergaenzungsmittel_fuer_menschen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1