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markenrecht:markenverordnung_teil_7

Schlussvorschriften (MarkenV Teil 7)

Der abschließende Teil der Markenverordnung behandelt die Schlussvorschriften. Er umfasst die Übergangsregelungen bei Inkrafttreten und für zukünftige Änderungen der Verordnung. Außerdem werden hier die relevanten Daten für das Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung festgelegt.

§ 56 MarkenV → Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
Bestimmt die Übergangsregelungen bei Inkrafttreten der Verordnung.

§ 57 MarkenV → Übergangsregelung für künftige Änderungen
Regelt die Übergangsbestimmungen für zukünftige Änderungen der Verordnung.

§ 58 MarkenV → Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bestimmt das Datum des Inkrafttretens und Außerkrafttretens der Verordnung.

siehe auch

MarkenV → Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Die Markenverordnung (MarkenV) ist eine gesetzliche Regelung, die die Verfahren und Bestimmungen für die Anmeldung, Eintragung, Verwaltung und Löschung von Marken im deutschen Rechtssystem festlegt.

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