Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Dieser Teil [→ Internationale Registrierungen] enthält Regelungen für internationale Markenregistrierungen, die über das Deutsche Patent- und Markenamt abgewickelt werden. Dazu gehören Verfahren, die im Rahmen des Protokolls zum Madrider Markenabkommen erfolgen, sowie Regelungen zur Schutzverweigerung und zum Umgang mit internationalen Anträgen. Er stellt sicher, dass die deutschen Verfahren mit internationalen Markenrechtssystemen abgestimmt sind.
§ 43 MarkenV → weggefallen
§ 44 MarkenV → Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen
Regelt die Anträge und Kommunikation im Zusammenhang mit internationalen Markenregistrierungen nach dem Madrider Protokoll.
§ 45 MarkenV → weggefallen
§ 46 MarkenV → Schutzverweigerung
Bestimmt die Gründe und das Verfahren für die Schutzverweigerung einer internationalen Registrierung.
MarkenV → Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
Die Markenverordnung (MarkenV) ist eine gesetzliche Regelung, die die Verfahren und Bestimmungen für die Anmeldung, Eintragung, Verwaltung und Löschung von Marken im deutschen Rechtssystem festlegt.
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