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markenrecht:markengesetz_teil_2_abschnitt_1
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Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang (MarkenG Teil 2, Abschnitt 1)

Dieser Abschnitt [→ Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang] behandelt die Grundlagen der Markenschutzfähigkeit, die Entstehung des Markenschutzes, den Schutz von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln sowie die Regelungen zu Vorrang und Zeitrang von Marken.

§ 3 MarkenG → Als Marke schutzfähige Zeichen
Definiert die Zeichen, die als Marke schutzfähig sind, wie Wörter, Bilder, Farben oder dreidimensionale Formen.

§ 4 MarkenG → Entstehung des Markenschutzes
Erklärt, wie Markenschutz entsteht, insbesondere durch Eintragung in das Register oder durch notorische Bekanntheit.

§ 5 MarkenG → Geschäftliche Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel
Regelt den Schutz von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln als geschäftliche Bezeichnungen.

§ 6 MarkenG → Vorrang und Zeitrang
Bestimmt den Vorrang und Zeitrang von Marken im Konfliktfall, insbesondere bei mehreren angemeldeten oder eingetragenen Marken.

siehe auch

MarkenG, Teil 2 → Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
Teil 2 des Markengesetzes legt die Bedingungen fest, unter denen Marken und geschäftliche Bezeichnungen geschützt werden können.

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