Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Dieser Abschnitt [→ Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang] behandelt die Grundlagen der Markenschutzfähigkeit, die Entstehung des Markenschutzes, den Schutz von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln sowie die Regelungen zu Vorrang und Zeitrang von Marken.
§ 3 MarkenG → Als Marke schutzfähige Zeichen
Definiert die Zeichen, die als Marke schutzfähig sind, wie Wörter, Bilder, Farben oder dreidimensionale Formen.
§ 4 MarkenG → Entstehung des Markenschutzes
Erklärt, wie Markenschutz entsteht, insbesondere durch Eintragung in das Register oder durch notorische Bekanntheit.
§ 5 MarkenG → Geschäftliche Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel
Regelt den Schutz von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln als geschäftliche Bezeichnungen.
§ 6 MarkenG → Vorrang und Zeitrang
Bestimmt den Vorrang und Zeitrang von Marken im Konfliktfall, insbesondere bei mehreren angemeldeten oder eingetragenen Marken.
MarkenG, Teil 2 → Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz
Teil 2 des Markengesetzes legt die Bedingungen fest, unter denen Marken und geschäftliche Bezeichnungen geschützt werden können.
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