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markenrecht:marken

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Marken

Durch das Markengesetz geschützte Marken und sonstige Kennzeichen stehen für die Qualität eines Unternehmens und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden [→ Funktion der Marke, Herkunftsfunktion].

MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

§ 3 (1) MarkenG → Markenfähigkeit
§ 14 (1) MarkenG → Markenschutz
Markenformen

Statistik des Deutschen Patent- und Markenamtes

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 69 069 Marken angemeldet und 49 817 Marken im Register eingetragen, somit im Schnitt 200 Marken pro Arbeitstag. Die Zahl der Anmeldungen fiel damit um 6,5 % im Vergleich zum Jahr 2008 (73 903), während die Eintragungen nahezu konstant blieben (2008: 50 259).1)

Die meisten Markenanmeldungen, nämlich 15 450, stammen aus Nordrhein-Westfalen. Entgegen dem allgemeinen Trend wurden aus den Bundesländern Brandenburg (1 074), Thüringen (987) und Mecklenburg-Vorpommern (651) mehr Marken angemeldet als 2008.2)

Fast 800 000 Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.3)

siehe auch

MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

1) , 2) , 3)
DPMA-Pressemitteilung vom 15.03.2010
markenrecht/marken.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1