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markenrecht:kollission_mit_einer_aelteren_bekannten_marke [2022/09/13 08:58] – mfreund | markenrecht:kollission_mit_einer_aelteren_bekannten_marke [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Kollission mit einer älteren bekannten Marke ====== | ||
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+ | **§ 9 (1) Nr. 3 MarkenG seit 14.01.2019** | ||
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+ | Die [[Eintragung einer Marke]] kann gelöscht werden, wenn sie mit einer [[angemeldete Marken|angemeldeten]] oder [[eingetragene Marke|eingetragenen Marke]] mit älterem [[Zeitrang]] identisch oder dieser ähnlich ist, falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland [[bekannte Marke]] handelt und die Benutzung der eingetragenen Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde. | ||
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+ | **§ 9 (1) Nr. 3 MarkenG vor 14.01.2019** | ||
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+ | Die [[Eintragung einer Marke]] kann gelöscht werden, wenn sie mit einer [[angemeldete Marken|angemeldeten]] oder [[eingetragene Marke|eingetragenen Marke]] mit älterem [[Zeitrang]] identisch oder dieser ähnlich ist und für Waren oder [[Dienstleistungen]] eingetragen worden ist, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist, falls es sich bei der Marke mit älterem Zeitrang um eine im Inland bekannte Marke handelt und die [[Benutzung der Marke|Benutzung der eingetragenen Marke]] die [[Unterscheidungskraft]] oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in [[wettbewerbsrecht: | ||
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+ | **§ 9 MarkenG** -> [[Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse]]: | ||
+ | § 9 (1) Nr. 1 MarkenG -> [[Identität mit einer älteren Marke]] \\ | ||
+ | § 9 (1) Nr. 2 MarkenG -> [[Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke]] \\ | ||
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+ | **§ 9 (2) MarkenG** -> [[Markenanmeldungen als Eintragungshindernis]] \\ | ||
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+ | Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG kann unmittelbar anzuwenden sein, soweit es um die Löschung der angegriffenen Marke hinsichtlich solcher Waren geht, die nicht denen ähnlich sind, für die die Klagemarke | ||
+ | Schutz genießt. Soweit die angegriffene Marke Schutz für Waren beansprucht, | ||
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+ | Von der Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke ist auszugehen, wenn ein Dritter durch Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Widerspruch]] \\ | ||
+ | -> [[Bekannte Marke]] \\ |
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