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markenrecht:haftung_fuer_eine_markenrechtsverletzung [2021/03/04 08:22] – [Haftung für eine Markenrechtsverletzung] mfreund | markenrecht:haftung_fuer_eine_markenrechtsverletzung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Haftung für eine Markenrechtsverletzung ====== | ||
+ | Für die Haftung als Täter oder Teilnehmer einer [[Privatrecht: | ||
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+ | Täter ist danach, wer die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht (§ 25 Abs. 1 StGB).((BGH, | ||
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+ | Mittäterschaft (vgl. § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB) erfordert eine gemeinschaftliche Begehung, also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken.((BGH, | ||
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+ | Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ist die Tatherrschaft. Danach ist Täter, wer den zum Erfolg führenden Kausalverlauf beherrscht, während als Teilnehmer verantwortlich ist, wer einem mit Tatherrschaft handelnden Dritten Hilfe leistet oder dessen Tatentschluss hervorruft.((st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17 - Davidoff Hot Water IV; BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, GRUR 2020, 738 Rn. 42 = WRP 2020, 861 - Internetradiorecorder, | ||
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+ | Eine Person, die für einen Dritten markenrechtsverletzende Waren lagert, ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung zu haben, besitzt diese Waren nicht zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens im Sinne der Art. 9 Abs. 2 Buchst. b GMV und Art. 9 Abs. 3 Buchst. b UMV, wenn sie selbst nicht diese Zwecke verfolgt.((BGH, | ||
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+ | Als Störer [-> [[Privatrecht: | ||
+ | 1025 - Bring mich nach Hause, jeweils mwN)) | ||
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+ | Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass es grundsätzlich unzumutbar ist, einem Unternehmen, | ||
+ | genommenen Waren auf mögliche Rechtsverletzungen abzuverlangen. Für den Bereich des Internets ist mit Blick auf die [[Internetrecht: | ||
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+ | Aber auch ein Unternehmer, | ||
+ | er einen Hinweis auf rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten erhalten hat.((BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17 - Davidoff Hot Water IV; m.V.a. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 74/14, BGHZ 206, 103 Rn. 25 - Haftung)) | ||
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+ | Aber auch ein Unternehmer, | ||
+ | er einen Hinweis auf rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten erhalten hat.((BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 20/17 - Davidoff Hot Water IV; m.V.a. BGH, Urteil vom 18. Juni 2015 - I ZR 74/14, BGHZ 206, 103 Rn. 25 - Haftung für Hyperlink)) | ||
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+ | Auch einem Mieter von Markthallen, | ||
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+ | Gleichermaßen ist auch ein Spediteur oder Frachtführer keiner generellen Prüfpflicht unterworfen, | ||
+ | die hiermit verbundene Beeinträchtigung seiner Tätigkeit mit Blick auf den durch die in den Verletzungstatbeständen aufgeführten Handlungsmodalitäten hinreichend gewährleisteten Schutz des Immaterialgüterrechts nicht gerechtfertigt ist.((BGHZ 182, 245 Rn. 41 - MP3 Player-Import [zum Patentrecht])) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Privatrecht: |
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