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markenrecht:grafische_elemente_der_marke [2022/09/21 07:37] – mfreund | markenrecht:grafische_elemente_der_marke [2023/07/25 08:27] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Grafische Elemente der Marke ====== | ||
+ | Grundsätzlich kann einem [[Wort-/ | ||
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+ | Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, | ||
+ | Wortbestandteile nicht aufzuwiegen.((BPatG, | ||
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+ | Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente bzw. eine den schutzunfähigen Charakter der übrigen Zeichenteile aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck des Zeichens, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen.((BPatG, | ||
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+ | Daran fehlt es, wenn sich das Bildelement in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft oder ausschließlich die – sachbezogenen – Aussagen der anderen Zeichenteile illustriert.((BPatG, | ||
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+ | Zudem sind an die Ausgestaltung umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt.((BPatG, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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