Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:gm:wiedergabe_der_unionsmarke_in_einem_woerterbuch

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


markenrecht:gm:wiedergabe_der_unionsmarke_in_einem_woerterbuch [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Wiedergabe der Unionsmarke in einem Wörterbuch ======
 +
 +<note>
 +Artikel 12 UMV
 +
 +Erweckt die Wiedergabe einer Unionsmarke in einem Wörterbuch, Lexikon oder ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, als sei sie eine Gattungsbezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, so stellt der Verleger des Werkes auf Antrag des Inhabers der Unionsmarke sicher, dass der Wiedergabe der Marke spätestens bei einer Neuauflage des Werkes der Hinweis beigefügt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.
 +</note>
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +UMV -> [[Unionsmarkenverordnung]]
 +
  
markenrecht/gm/wiedergabe_der_unionsmarke_in_einem_woerterbuch.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1