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markenrecht:gm:widerspruchsabteilungen

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markenrecht:gm:widerspruchsabteilungen [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Widerspruchsabteilungen ======
 +
 +<note>
 +**Artikel 132 (1) GMV**
 +
 +Die Widerspruchsabteilungen sind zuständig für Entscheungen im Zusammenhang mit Widersprüchen gegen eine Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 132 (2) GMV**
 +
 +Die Widerspruchsabteilungen entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied muss rechtskundig sein. In bestimmten in der Durchführungsverordnung geregelten Fällen kann die Entscheidung durch ein Mitglied getroffen werden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\