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— | markenrecht:gm:werbeslogans [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Werbeslogans ====== | ||
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+ | ==== Unterscheidungskraft ==== | ||
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+ | Zwar kann die konkrete Unterscheidungskraft sog. Werbesprüche nicht schon generell mit dem Argument abgesprochen werden, dass ihnen neben der Kennzeichnungsfunktion noch ein gewisser Werbeeffekt zukommen kann. ((HABM (Erste Beschwerdekammer), | ||
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+ | Ein Zeichen, das andere Funktionen als die einer Marke erfüllt, ist jedoch nur dann unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b GMV, wenn es unmittelbar als Hinweis auf die gewerbliche Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden kann, so dass die maßgebenden Verkehrskreise die Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers ohne Verwechslungsgefahr von denen anderer gewerblicher Herkunft unterscheiden können.((HABM (Erste Beschwerdekammer), | ||
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+ | Auch hier ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dem Slogan für die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Hinblick auf das angesprochene Publikum Unterscheidungskraft zukommt, sei es weil er kennzeichnungsfähige Elemente, wie z.B. Namen enthält, oder sei es, weil sein Gesamteindruck hinreichend unterscheidungskräftig ist.((HABM (Erste Beschwerdekammer), | ||
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+ | ==== Freihaltebedürfnis ==== | ||
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+ | Diese Grundsätze bezüglich des Freihaltebedürnisses gelten nicht nur für Einzelworte oder Worzw. Begriffskombinationen, | ||
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+ | Bei der Verbindung von Wörtern zu einem Spruch ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, | ||
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+ | Eine Wortkombination auch in der Form eines Werbespruchs ist von der | ||
+ | Eintragung ausgeschlossen, | ||
+ | Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen bezeichnet. Der verfahrensgegenständliche Spruch in seiner klaren und den Kunden unmittelbar ansprechenden Aussage wirbt in verkaufsfördernder und anpreisender Weise für eine vom Konsumenten erwünschte Eigenschaft der beanspruchten Waren. Der aus gängigen Wörtern bestehende, zu einer sprachlich korrekten Aussage verdichtete Slogan wird von den angesprochenen Verkehrskreisen als informative und lobende Werbeformel, | ||
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+ | Zwar sind die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft für alle Markenkategorien dieselben, bei ihrer Anwendung kann sich aber zeigen, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen in gleicher Weise wahrgenommen wird. Wenn bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Wortmarke in Form eines Slogans festgestellt wird, dass sie eine Werbefunktion ausübt, die z.B. darin besteht, die Qualität der betreffenden Waren zu preisen, und dass diese Funktion im Vergleich zu ihrer betrieblichen Herkunftsfunktion nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist, dann kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Durchschnittsverbraucher aus einem solchen Slogan gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren schließen.((HABM (Erste Beschwerdekammer), | ||
+ | Randnummern 34 und 35)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Freihaltebedürfnis]] |
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