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markenrecht:gm:vorsitz

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markenrecht:gm:vorsitz [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Vorsitz ======
 +<note>
 +**Artikel 128 (1) GMV**
 +
 +Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Vizepräsident tritt im Falle der Verhinderung des Präsidenten von Amts wegen an dessen Stelle.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 128 (2) GMV**
 +
 +Die Amtszeit des Präsidenten und des Vizepräsidenten beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
 +</note>
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\