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markenrecht:gm:verzicht_verfall_nichtigkeit_und_verwirkung

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markenrecht:gm:verzicht_verfall_nichtigkeit_und_verwirkung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Verzicht, Verfall, Nichtigkeit und Verwirkung ======
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 +Verzicht, Verfall und Nichtigkeit müssen beim HABM geltend gemacht werden (Art. 49, 50 und 51 GM-VO). 
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 +Die Verwirkungsbestimmungen des Art. 53 GM-VO entsprechen denen des § 21 MarkenG. 
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