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markenrecht:gm:vertretung

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markenrecht:gm:vertretung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Vertretung ======
 +<note>
 +**Regel 77 GMDV**
  
 +Alle Zustellungen oder anderen Mitteilungen des Amtes an den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter haben dieselbe Wirkung, als wären sie an die vertretene Person gerichtet. Alle Mitteilungen des ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters an das Amt haben dieselbe Wirkung, als wären sie von der vertretenen Person an das Amt gerichtet.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]