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— | markenrecht:gm:vernichtungsanspruch [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Vernichtungsanspruch ====== | ||
+ | Bei der Verpflichtung zum Ersatz des durch Verletzungshandlungen entstandenen Schadens, zur | ||
+ | Erteilung von Auskünften über diese Handlungen zwecks Bestimmung des Schadens, zur Vernichtung und zum Rückruf der beanstandeten Waren sowie zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten handelt es sich nicht um von Art. 102 | ||
+ | UMV aF oder Art. 130 UMV nF erfasste Sanktionen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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