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— | markenrecht:gm:unterscheidungskraft [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Unterscheidungskraft ====== | ||
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+ | **Artikel 7 (1) b) GMV** | ||
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+ | Von der Eintragung ausgeschlossen [Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]]] sind Marken, Marken, die keine Unterscheidungskraft haben;\\ | ||
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+ | Nach ständiger Rechtsprechung besagt die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieses Artikels, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.((EuGH C-144/06 P - Henkel/ | ||
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+ | Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, | ||
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+ | Die Annahme der mangelnden Unterscheidungskraft ist geboten, wenn es sich | ||
+ | um einen üblicherweise in der Werbung verwendeten Begriff handelt, der das | ||
+ | Leistungsangebot des Markenanmelders lediglich positiv herausstellen will oder | ||
+ | sonstwie das Leistungsangebot des Anmelders entindividualisiert. Allgemeine | ||
+ | Anpreisungen, | ||
+ | Publikum im Zweifel nicht als Marke einprägen, und ein Zeichen, das andere | ||
+ | Funktionen als die einer Marke im herkömmlichen Sinne erfüllt, ist nur dann | ||
+ | unterscheidungskräftig, | ||
+ | Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen werden | ||
+ | kann.((HABM (4. Beschwerdekammer) Entsch. v. 22. 5. 2006 - R 1095/ | ||
+ | T-320/03, „Live richly“, Rdn. 66, 85; Gericht erster Instanz, Urteil vom 5. | ||
+ | Dezember 2002 in der Rechtssache T-130/01, Real People, Real Solutions“, | ||
+ | 28, 29, ABl. HABM 2003, 492; Gericht erster Instanz, Urteil vom 3. Juli 2003 in | ||
+ | der Rechtssache T-122/01, „Best Buy“, Rdn. 29, 33, Slg. 2003 II-2235; EuGH, | ||
+ | Urteil vom 21. Oktober 2004 in der Rechtssache C-64/02 P, „Das Prinzip der | ||
+ | Bequemlichkeit“, | ||
+ | |||
+ | Andere Worte und Wortverbindungen sind dagegen unterscheidungskräftig, | ||
+ | gleich ob sie ein bekanntes Wort einer Amtssprache der Gemeinschaft darstellen | ||
+ | oder aus solchen Worten zusammengesetzt sind. Etwas anderes stünde auch nicht | ||
+ | in Einklang mit dem Biomild-Urteil, | ||
+ | Wortneuschöpfung keine hinreichende (deshalb aber ebensowenig eine | ||
+ | notwendige) Bedingung für die Eintragbarkeit darstellt.((HABM (4. Beschwerdekammer) Entsch. v. 22. 5. 2006 - R 1095/ | ||
+ | HABM 2004, 582)). | ||
+ | |||
+ | Es ist unzutreffend, | ||
+ | Wortmarken auf sogenannte Wortneuschöpfungen oder Fantasiebegriffe | ||
+ | einzuschränken.((HABM (4. Beschwerdekammer) Entsch. v. 22. 5. 2006 - R 1095/ | ||
+ | |||
+ | ==== Verhältnis zum Freihaltbedürfnis an beschreibenden Angaben ==== | ||
+ | |||
+ | Normalerweise besteht Gleichklang zwischen Artikel 7 Absatz 1 c) und b) GMV, | ||
+ | wenn ein Begriff beschreibend ist und auch als solcher unmittelbar verstanden | ||
+ | oder sogar bereits verwendet wird. Mit der Verneinung der Voraussetzungen des | ||
+ | Artikels 7 Absatz 1 c) GMV bedarf es dann für die Annahme eines | ||
+ | Eintragungshindernisses nach Artikel 7 Absatz 1 b) GMV einer gesonderten | ||
+ | Begründung.((HABM (4. Beschwerdekammer) Entsch. v. 22. 5. 2006 - R 1095/ | ||
+ | Rechtssache T-135/99, „Cine Action“, Rdn. 30 f., Slg. 2001 II-379)) | ||
+ | |||
+ | ==== Gesamteindruck ==== | ||
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+ | Um zu beurteilen, ob einer Marke Unterscheidungskraft fehlt, ist auf den von ihr hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht zunächst die einzelnen Gestaltungselemente der Marke nacheinander geprüft werden dürften. Es kann sich nämlich als zweckmäßig erweisen, im Zuge der Gesamtbeurteilung jeden einzelnen Bestandteil der betreffenden Marke zu untersuchen.((EuGH C-144/06 P - Henkel/ | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Artikel 7 GMV -> [[Absolute Eintragungshindernisse]] | ||
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