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— | markenrecht:gm:untersagung_der_benutzung_der_unionsmarke_die_fuer_einen_agenten_oder_vertreter_eingetragen_ist [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Untersagung der Benutzung der Unionsmarke, | ||
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+ | Artikel 13 UMV | ||
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+ | Ist eine Unionsmarke für einen Agenten oder Vertreter dessen, der Inhaber der Marke ist, ohne Zustimmung des Markeninhabers eingetragen worden, so ist der Markeninhaber berechtigt, sich dem Gebrauch seiner Marke durch seinen Agenten oder Vertreter zu widersetzen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | UMV -> [[Unionsmarkenverordnung]] |
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