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markenrecht:gm:unionsmarkengerichte

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 +====== Unionsmarkengerichte ======
  
 +<note>
 +**Artikel 123 UMV**
 +
 +Unionsmarkengerichte
 +
 +(1)   Die Mitgliedstaaten benennen für ihr Gebiet eine möglichst geringe Anzahl nationaler Gerichte erster und zweiter Instanz, die die ihnen durch diese Verordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen.
 +
 +(2)   Änderungen der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit der in die gemäß Artikel 95 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 durch die Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelte Aufstellung der Unionsmarkengerichte aufgenommenen Gerichte teilt der betreffende Mitgliedstaat unverzüglich der Kommission mit.
 +
 +(3)   Die in Absatz 2 genannten Angaben werden von der Kommission den Mitgliedstaaten notifiziert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
markenrecht/gm/unionsmarkengerichte.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1