Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:gm:schriftliche_und_andere_uebermittlungen

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


markenrecht:gm:schriftliche_und_andere_uebermittlungen [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Schriftliche und andere Übermittlungen ======
 +<note>
 +**Regel 79 GMDV**
  
 +Anmeldungen einer Gemeinschaftsmarke sowie alle anderen in der Verordnung vorgesehenen Anträge und Mitteilungen sind dem Amt wie folgt zu übermitteln:
 +
 +a) das unterzeichnete Originalschriftstück durch die Post, durch eigenhändige Übergabe oder andere Mittel; die Anhänge zu den jeweiligen Schriftstücken brauchen nicht unterzeichnet zu werden;
 +
 +b) das unterzeichnete Originalschriftstück durch Fernkopierer gemäß Regel 80;
 +
 +c) durch Fernschreiben oder Telegramm gemäß Regel 81;
 +
 +d) durch Übertragung des Inhalts auf elektronischem Wege gemäß Regel 82.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]
markenrecht/gm/schriftliche_und_andere_uebermittlungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1