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markenrecht:gm:rechtsstellung

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markenrecht:gm:rechtsstellung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Rechtsstellung ======
 +<note>
 +**Artikel 115 (1) GMV**
 +
 +Das Amt ist eine Einrichtung der Gemeinschaft und besitzt Rechtspersönlichkeit.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 115 (2) GMV**
 +
 +Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere beweglhes und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und vor Gericht auftreten.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 115 (3) GMV**
 +
 +Das Amt wird von seinem Präsidenten vertreten.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]] \\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\
  
markenrecht/gm/rechtsstellung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1