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— | markenrecht:gm:recht_auf_untersagung_von_vorbereitungshandlungen_im_zusammenhang_mit_der_benutzung_der_verpackung_oder_anderer_kennzeichnungsmittel [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Recht auf Untersagung von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Verpackung oder anderer Kennzeichnungsmittel ====== | ||
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+ | Artikel 10 UMV | ||
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+ | Besteht die Gefahr, dass die Verpackung, Etiketten, Anhänger, Sicherheits- oder Echtheitshinweise oder -nachweise oder andere Kennzeichnungsmittel, | ||
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+ | a) | ||
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+ | das Anbringen eines mit der Unionsmarke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens auf der Verpackung, auf Etiketten, Anhängern, Sicherheits- oder Echtheitshinweisen oder -nachweisen oder anderen Kennzeichnungsmitteln, | ||
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+ | b) | ||
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+ | das Anbieten, Inverkehrbringen oder Besitzen für diese Zwecke oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Verpackungen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | UMV -> [[Unionsmarkenverordnung]] |
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