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markenrecht:gm:mehrere_antraege_auf_erklaerung_des_verfalls_oder_der_nichtigkeit

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markenrecht:gm:mehrere_antraege_auf_erklaerung_des_verfalls_oder_der_nichtigkeit [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Mehrere Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit ======
 +<note>
 +**Regel 41 (1) GMDV**
  
 +Das Amt kann mehrere bei ihm anhängige Anträge auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit, die dieselbe Gemeinschaftsmarke betreffen, innerhalb desselben Verfahrens bearbeiten. Das Amt kann anschließend entscheiden, die Anträge wieder getrennt zu bearbeiten.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 41 (2) GMDV**
 +
 +Regel 21 Absätze 2, 3 und 4 gilt entsprechend.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]