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— | markenrecht:gm:marken_mit_gesteigerter_kennzeichnungskraft [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Marken mit gesteigerter Kennzeichnungskraft ====== | ||
+ | In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats ist anerkannt, dass Marken mit gesteigerter [[Kennzeichnungskraft]] über einen weiten Schutzbereich verfügen.((BGH, | ||
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+ | Intensiv genutzten Marken kommt eine erhöhte Schutzbedürftigkeit zu. Je bekannter eine Marke ist, desto größer ist die Zahl der Wettbewerber, | ||
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+ | Diese Grundsätze sind auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Artikel 9 (1) b) GMV -> [[Verwechslungsgefahr]] |
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