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markenrecht:gm:glaubwuerdigkeit_der_uebersetzung

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 +====== Glaubwürdigkeit der Übersetzung ======
  
 +<note>
 +**Regel 99 GMDV**
 +
 +Das Amt kann, sofern nicht der Beweis des Gegenteils erbracht wird, davon ausgehen, daß eine Übersetzung mit dem jeweiligen Urtext übereinstimmt.
 +</note>
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]
markenrecht/gm/glaubwuerdigkeit_der_uebersetzung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1