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markenrecht:gm:ersatz_einer_gemeinschaftsmarke_durch_eine_internationale_registrierung

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markenrecht:gm:ersatz_einer_gemeinschaftsmarke_durch_eine_internationale_registrierung [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Ersatz einer Gemeinschaftsmarke durch eine internationale Registrierung ======
 +<note>
 +**Artikel 157 GMV**
 +
 +Das Amt trägt auf Antrag in das Register ein, dass eine Gemeinschaftsmarke als durch eine internationale Registrierung gemäß Artikel 4bis des Madrider Protokolls ersetzt anzusehen ist.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +GMV -> [[gemeinschaftsmarken]]\\
 +GMV -> [[Gemeinschaftsmarkenverordnung]] \\