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markenrecht:gm:eintragungsurkunde

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markenrecht:gm:eintragungsurkunde [2023/07/25 08:27] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Eintragungsurkunde ======
  
 +<note>
 +**Regel 24 (1) GMDV**
 +
 +Das Amt stellt dem Markeninhaber eine Eintragungsurkunde aus, die alle in Regel 84 Absatz 2 vorgesehenen Eintragungen in das Register und die Erklärung enthält, daß die betreffenden Angaben in das Register eingetragen worden sind.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 24 (2) GMDV**
 +
 +Der Markeninhaber kann gegen Entrichtung einer Gebühr beglaubigte oder unbeglaubigte Abschriften der Eintragungsurkunde anfordern.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +[[gemeinschaftsmarken]]